Gesetzlich geregelt
Psychotherapiegesetz 2024
Rund 50 Minuten
pro Einzelsitzung
Schweigepflicht
nach § 45 PThG 2024

Große Übersichtsstudien belegen eine Wirkung etwa auf dem Niveau von Medikamenten. Alles, was in der Therapie besprochen wird, unterliegt einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Diese Seite erklärt die Grundlagen: wie sich Psychotherapie von Klinischer Psychologie, Psychiatrie, Beratung und Coaching unterscheidet, wie eine Behandlung vom Erstgespräch bis zum Abschluss abläuft, welche Regeln für Kinder und Jugendliche gelten und in welchen Situationen eine Therapie sinnvoll ist – und wann zuerst andere Hilfe gefragt ist.
Definition
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist die bewusste, geplante und umfassende Anwendung wissenschaftlicher Methoden in einer therapeutischen Beziehung. So lautet sinngemäß die gesetzliche Definition von Psychotherapie in § 6 des Psychotherapiegesetzes 2024 (PThG 2024). Ziel ist es, Störungen mit Krankheitswert vorzubeugen, sie zu erkennen, zu lindern und zu heilen, belastende Verhaltensweisen und Einstellungen zu verändern sowie Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Vier Methoden-Cluster
Die anerkannten Methoden gehören zu vier Clustern: Humanistische Therapie, Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie, Systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Wie sich die einzelnen Verfahren unterscheiden, erklärt der Bereich Methoden & Verfahren.
Setting und Berufsberechtigung
Behandelt wird einzeln, als Paar oder in der Gruppe. Den Beruf ausüben, dürfen nur Personen, die in der öffentlich einsehbaren Berufsliste (Psychotherapie) des Gesundheitsministeriums stehen.
Wie unterscheidet sich Psychotherapie von Psychologie, Psychiatrie und Beratung?
Die Unterschiede liegen in Ausbildung, Rechtsgrundlage und Auftrag: Psychotherapie, Klinische Psychologie und Psychiatrie sind eigenständige Gesundheitsberufe mit eigenen Gesetzen, Beratung und Coaching zählen nicht dazu.
Psychotherapie und verwandte Angebote im Vergleich
| Angebot | Rechtsgrundlage | Schwerpunkt | Medikamente |
| Psychotherapie | Psychotherapiegesetz 2024 | Behandlung psychischer Leidenszustände mit psychotherapeutischen Methoden | nein |
| Klinische Psychologie | Psychologengesetz 2013 | psychologische Diagnostik und klinisch-psychologische Behandlung | nein |
| Psychiatrie | Ärztegesetz 1998 | ärztliche Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen | ja |
| Lebens- und Sozialberatung | Gewerbeordnung 1994 | psychosoziale Beratung, keine Behandlung von Erkrankungen | nein |
| Coaching | kein Gesundheitsberuf | Begleitung bei beruflichen oder persönlichen Zielen | nein |
Abgrenzung
Die Unterschiede im Detail
Psychotherapie oder Klinische Psychologie
Der zentrale Unterschied zwischen Psychotherapie und Psychologie liegt im Berufsrecht. Klinische Psycholog:innen haben Psychologie studiert, arbeiten nach dem Psychologengesetz 2013 und sind unter anderem auf psychologische Diagnostik spezialisiert. Psychotherapeut:innen arbeiten mit einer Methode aus einem der vier Cluster. Seit Jänner 2026 ist die klinisch-psychologische Behandlung bei ÖGK, SVS und BVAEB im Rahmen eines begrenzten Kontingents auch als Kassenleistung verfügbar.
Psychotherapie oder Psychiatrie
Der wichtigste Unterschied zwischen Psychotherapie und Psychiatrie betrifft die Medikamente. Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin klären körperliche Ursachen ab und können Psychopharmaka verschreiben. Psychotherapie umfasst laut Gesetz ausdrücklich keine Verschreibung von Arzneimitteln; bei Bedarf überweisen Psychotherapeut:innen zur ärztlichen Abklärung.
Beratung und Coaching im Vergleich
Der Unterschied zwischen Psychotherapie und Beratung hängt daran, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Lebens- und Sozialberater:innen bieten als Gewerbe psychosoziale Beratung an, etwa bei Entscheidungen oder Konflikten; krankheitswertige Störungen behandeln sie nicht. Ähnlich verhält es sich beim Unterschied zwischen Coaching und Psychotherapie: Coaching begleitet Menschen zu einem konkreten Ziel, ist aber kein Gesundheitsberuf.
Studienlage
Wirkt Psychotherapie? Was die Studienlage zeigt
Ja, die Wirkung ist wissenschaftlich gut belegt, wenn auch nicht bei allen Menschen gleich stark. Eine 2022 in World Psychiatry veröffentlichte Übersichtsarbeit von Leichsenring und Kolleg:innen wertete 102 Metaanalysen zu häufigen psychischen Erkrankungen Erwachsener aus. Die Wirksamkeit von Psychotherapie lag dort gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung bei einer durchschnittlichen Effektstärke von 0,34 und damit fast gleichauf mit Medikamenten (0,36). Die Kombination beider Ansätze brachte einen zusätzlichen Nutzen. Die Autor:innen kommen zugleich zu dem Schluss, dass die Effekte begrenzt sind; für den Einzelfall lässt sich daraus keine Erfolgsprognose ableiten.
Schritt für Schritt
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Der Ablauf einer Psychotherapie lässt sich grob in vier Phasen gliedern:
Für Leistungen der Krankenkasse ist vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung nötig. Wie die Kasse mitzahlt, erklärt Kosten & Krankenkasse, Wege zum Platz beschreibt Therapieplatz & Ablauf.
Was soll man im Erstgespräch der Psychotherapie sagen?
Es genügt, zu schildern, was Sie belastet, seit wann und wie stark es den Alltag beeinflusst; eine fertige Diagnose muss niemand mitbringen. Hilfreich sind Notizen zu Beschwerden, bisherigen Behandlungen und Medikamenten. Stellen Sie auch eigene Fragen, etwa zu Methode, Honorar und Absageregeln. Danach entscheiden Sie selbst, ob Sie die Therapie beginnen.

Rahmenbedingungen
Schweigepflicht, Dauer und Regeln für Minderjährige
Gilt in der Psychotherapie eine Schweigepflicht?
Ja, die Schweigepflicht in der Psychotherapie ist gesetzlich streng geregelt. Nach § 45 PThG 2024 müssen Psychotherapeut:innen über alles Anvertraute schweigen, auch über den Tod hinaus; entbinden kann davon grundsätzlich nur die entscheidungsfähige Person selbst. Die Ausnahmen sind eng gefasst, etwa beim begründeten Verdacht schwerer Straftaten an Kindern.
Zudem gilt eine Dokumentationspflicht: Verlauf, Diagnosen und Art der Behandlung werden festgehalten und zehn Jahre ab Therapieende aufbewahrt. Sie haben ein Recht auf Einsicht, soweit das die therapeutische Beziehung nicht gefährdet. Die Krankenkasse erhält nur jene Auskünfte, die sie für Zuschuss oder Kostenübernahme braucht.
Wie lange dauert Psychotherapie?
Von wenigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren ist alles möglich; entscheidend sind Beschwerden, Ziele und Methode. Für Dauer und Frequenz einer Psychotherapie-Sitzung hat sich eine gängige Praxis etabliert: Einzelsitzungen dauern meist rund 50 Minuten und finden häufig wöchentlich statt. Paar- und Familiensitzungen dauern oft länger. Über die voraussichtliche Gesamtdauer müssen Therapeut:innen vorab aufklären.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Für Minderjährige gelten eigene Regeln (§ 46 PThG 2024). Kinder und Jugendliche willigen selbst ein, wenn sie Bedeutung und Folgen der Behandlung verstehen; ab 14 Jahren wird das nach § 173 ABGB im Zweifel angenommen. Sonst braucht es die Zustimmung der Obsorgeberechtigten. Bezugspersonen können einbezogen werden. Bei Psychotherapie für Jugendliche gilt die Verschwiegenheit auch gegenüber den Eltern; Einsicht in die Dokumentation bekommen diese bei entscheidungsfähigen Jugendlichen nur mit deren Zustimmung.
Orientierung
Wann ist Psychotherapie sinnvoll – und wann nicht?
Psychotherapie ist sinnvoll, wenn seelische Beschwerden länger anhalten, den Alltag einschränken oder allein nicht mehr zu bewältigen sind. Nicht das richtige oder erste Mittel ist sie in diesen Fällen:
Typische Anlässe zeigt Anlässe & Beschwerdebilder.

Häufige Fragen zur Psychotherapie
Nein, Sie können sich direkt melden. Für Leistungen der Krankenkasse ist aber vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung nötig.
Das Gesundheitsministerium führt die öffentlich einsehbare Berufsliste (Psychotherapie). Nur dort eingetragene Personen dürfen den Beruf selbstständig ausüben.
Ja, wenn es fachlich oder örtlich begründet ist und beide Seiten zustimmen. Erlaubt sind Sitzungen per Video oder Telefon in Echtzeit, sofern die Verschwiegenheit gewahrt bleibt.
Nein. Das Gesetz nennt auch Prävention und die Förderung persönlicher Entwicklung als Aufgaben. Die Krankenkasse zahlt allerdings nur bei einer Störung mit Krankheitswert.
Auf einem Kassenplatz übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei Wahltherapeut:innen zahlen Sie selbst und erhalten einen Kostenzuschuss; Beträge je Kasse unter Kosten & Krankenkasse.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Diagnose oder Behandlung. In akuten Krisen: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr), Rettung 144.
Quellen
- Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024 idgF, insb. §§ 6, 7, 23, 39, 42–46, RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 173, RIS: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40192988/NOR40192988.pdf
- Leichsenring F, Steinert C, Rabung S, Ioannidis JPA (2022): The efficacy of psychotherapies and pharmacotherapies for mental disorders in adults: an umbrella review and meta-analytic evaluation of recent meta-analyses. World Psychiatry 21(1): 133–145. https://doi.org/10.1002/wps.20941
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Psychotherapie – Voraussetzungen, Kostenübernahme und Kostenzuschuss: https://oegk.at/psyche
- ÖGK: Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.897679
- Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP): Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/kassenplaetze-fuer-klinisch-psychologischen-behandlung
- BÖP: Stellungnahme zum Entwurf der Lebens- und Sozialberatungsverordnung (Abgrenzung psychosoziale Beratung): https://boep.or.at/download/667d42553c15c84be0000019/B_P_Stellungnahme_zum_Entwurf_der_Lebens-_und_Sozialberatungsverordnung.pdf
- BÖP: Möglichkeiten zur Teilrefundierung der Kosten einer Psychotherapie (Sitzungsdauern je Setting): https://www.boep.or.at/download/60192a2a3c15c83533000016/Refundierung_Psychotherapie.pdf
- DocCheck Flexikon: Therapiesitzung (übliche Sitzungsdauer und Frequenz): https://flexikon.doccheck.com/de/Einzeltherapie_(Psychotherapie)
- BMSGPK: Information über die Einholung der Einwilligung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Stand 04.05.2020): https://www.bmgf.gv.at/dam/jcr:c1fb9092-dd41-44f5-b7a8-a23f5e8eb66d/Information_%C3%BCber_die_Einholung_der_Einwilligung_in_der_Kinder-_und_Jugendlichenpsychotherapie,_(BMSGPK),_Stand_04.05.2020.pdf
- gesundheit.gv.at: Notrufnummern bei Krise und Suizidgefahr: https://www.gesundheit.gv.at/leben/suizidpraevention/anlaufstellen/notrufnummern.html
Zuletzt geprüft am 27.09.2026



