Therapieplatz & Ablauf

Therapieplatz in Österreich finden: Wege, Wartezeit und Alternativen

Einen Therapieplatz in Österreich finden Sie über mehrere Wege: über die Clearingstellen der Versorgungsvereine für kostenlose Kassenplätze, über die öffentliche Berufsliste des Gesundheitsministeriums, die Suchdienste der Berufsverbände oder über die Hausärztin bzw. den Hausarzt. Eine Überweisung ist nicht nötig, für Leistungen der Kasse aber eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung.

Ohne Überweisung

direkter Kontakt möglich

0800 10 02 03

klinisch-psychologische Servicestelle

Online erlaubt

per Video oder Telefon

Psychotherapeutin in ihrer Praxis

Kassenplätze sind kontingentiert, Wartezeiten sind daher häufig; bei Wahltherapeut:innen kann der Beginn rascher möglich sein, allerdings mit Selbstbehalt. Überbrücken lässt sich die Zeit etwa mit der seit 2026 kostenlosen klinisch-psychologischen Behandlung. Online-Psychotherapie ist erlaubt, wenn sie fachlich oder örtlich begründet ist. Eine Therapie können Sie jederzeit beenden oder wechseln. Diese Seite erklärt die Wege zum Platz, das Erstgespräch und die neue Kassenleistung.

Wege zum Platz

Wie kann man einen Platz für Psychotherapie finden?

Es gibt mehrere Wege, die sich gut kombinieren lassen. Geben Sie bei jeder Anfrage an, ob Sie einen Kassenplatz oder eine Wahltherapie suchen:

  • Clearingstellen der Kasse: Kostenlose Kassenplätze vergeben regionale Versorgungsvereine; die ÖGK veröffentlicht deren Liste samt Clearingstellen online.
  • Berufsliste des Gesundheitsministeriums: Sie ist öffentlich einsehbar und nennt Berufssitz und Cluster aller eingetragenen Psychotherapeut:innen.
  • Berufsverbände: Der ÖBVP bietet eine Psychotherapeut:innen-Suche, seine Landesverbände informieren über Angebote im jeweiligen Bundesland.
  • Servicestelle für klinisch-psychologische Behandlung: Für Kassenplätze bei Klinischen Psycholog:innen gibt es eine bundesweite Anmeldung unter 0800 10 02 03.

Die Rolle der Hausärztin oder des Hausarztes

Eine Überweisung vom Hausarzt zur Psychotherapie ist in Österreich nicht erforderlich; Psychotherapeut:innen können Sie direkt kontaktieren. Für Kassenplatz oder Zuschuss verlangt die Kasse jedoch den Nachweis einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung, damit organische Ursachen ausgeschlossen sind. Diese Bestätigung stellen Vertrags- oder Wahlärzt:innen aus.

Telefon auf einem Schreibtisch als Symbol für Kontaktaufnahme

Wartezeit

Mit welcher Wartezeit auf eine Psychotherapie muss man rechnen?

Das hängt stark von Bundesland, Kasse und Angebot ab. Kassenplätze sind kontingentiert; laut ÖBVP führt diese Begrenzung dazu, dass Therapien oft zu früh beendet werden müssen. Über die aktuelle Lage können die Clearingstellen der Versorgungsvereine Auskunft geben. Kürzer kann der Weg bei Wahltherapeut:innen oder in speziellen Programmen sein: Bei „Gesund aus der Krise“ vergingen in der ersten Projektphase im Schnitt elf Tage bis zur ersten Behandlung. Hilfreich ist, sich parallel bei mehreren Stellen zu melden und die eigene Belastung klar zu schildern; die Servicestelle für klinisch-psychologische Behandlung reiht Anfragen etwa nach Dringlichkeit.

Überbrückung

Kein Therapieplatz – was tun?

Bis ein Platz frei wird, gibt es Möglichkeiten zur Überbrückung:

  • Wahltherapie mit Zuschuss: Sie beginnen bei Wahltherapeut:innen und erhalten einen Teil der Kosten zurück; Details unter Kosten & Krankenkasse.
  • Klinisch-psychologische Behandlung: Seit 2026 für Versicherte von ÖGK, SVS und BVAEB kostenlos, Anmeldung über die Servicestelle.
  • Angebote für junge Menschen: „Gesund aus der Krise“ bietet bis 21 Jahre bis zu 15 kostenlose Einheiten.
  • Ärztliche Begleitung: Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen für Psychiatrie können die Zeit begleiten und bei Bedarf medikamentös behandeln.
  • Selbsthilfegruppen: Sie ersetzen keine Therapie, bieten aber Austausch; Anlaufstellen nennt unter anderem gesundheit.gv.at.

Verschlechtert sich der Zustand deutlich, ist rasche Hilfe wichtig: Telefonseelsorge 142, Rettung 144, weitere Stellen unter Hilfe im Notfall.

Kalender mit markiertem Termin und Uhr

Erstgespräch

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen, die Therapeutin oder der Therapeut fragt nach der Vorgeschichte und erklärt die Arbeitsweise. Vor Beginn der Behandlung muss über Methode, Sitzungsdauer und -frequenz, voraussichtliche Dauer, Honorar und Absageregeln aufgeklärt werden (§ 42 PThG 2024). Ob das Erstgespräch etwas kostet, klären Sie am besten schon bei der Terminvereinbarung. Welche Fragen Sie selbst stellen können, zeigt Psychotherapie verstehen.

Woran man erkennt, ob die Therapie passt

Ein wichtiges Kriterium ist die Beziehung: Eine Metaanalyse von Flückiger und Kollegen fand über 295 Studien hinweg einen stabilen Zusammenhang zwischen therapeutischer Beziehung und Behandlungserfolg. Günstige Zeichen sind, dass Sie sich ernst genommen fühlen, Ziele gemeinsam vereinbart werden und Kritik Platz hat. Skeptisch sollten Sie werden, wenn Heilversprechen gemacht, Fragen zu Kosten oder Vorgehen ausweichend beantwortet werden oder Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Nach einigen Sitzungen ist es legitim, gemeinsam Bilanz zu ziehen: Hat sich etwas verändert, und stimmen die Ziele noch?

Was kostet die Therapie?

Kassenplatz, Zuschuss und steuerliche Absetzbarkeit im Überblick.

Wechsel und Ende

Therapeutenwechsel und Therapieende: was zu beachten ist

Ein Therapeutenwechsel ist jederzeit möglich, denn behandelt werden darf nur mit Ihrer Einwilligung. Sinnvoll ist, Zweifel zuerst in einer Sitzung anzusprechen; oft lässt sich die Zusammenarbeit anpassen. Bei Kassenplätzen und Zuschüssen lohnt es sich, vor dem Wechsel bei Kasse oder Clearingstelle nachzufragen, wie es mit der Bewilligung weitergeht.

Kann man eine Psychotherapie abbrechen?

Ja, das ist jederzeit möglich. Umgekehrt müssen Psychotherapeut:innen ein geplantes Ende so rechtzeitig ankündigen, dass die weitere Versorgung möglichst gesichert ist (§ 40 PThG 2024). Ein abschließendes Gespräch hilft, Erreichtes festzuhalten. Bei Beschwerden über Berufspflichten helfen die Informations- und Beschwerdestellen des ÖBVP.

Neue Möglichkeiten

Online-Therapie und neue Kassenleistung

Online-Psychotherapie: was in Österreich erlaubt ist

Das PThG 2024 regelt die Online-Therapie in Österreich seit 2025 ausdrücklich: Sitzungen per Video oder Telefon sind erlaubt, wenn sie fachlich oder örtlich begründet sind, beide Seiten zustimmen und Verschwiegenheit sowie alle Berufspflichten gewahrt bleiben; die Begründung ist zu dokumentieren (§ 39). Gemeint ist zeitgleiche Kommunikation. Das erleichtert den Zugang etwa bei weiten Anfahrtswegen oder eingeschränkter Mobilität. Laut der Metaanalyse von Flückiger und Kollegen hängt die therapeutische Beziehung online ähnlich stark mit dem Erfolg zusammen wie im direkten Kontakt. Achten Sie auch online auf die Eintragung in die österreichische Berufsliste und klären Sie vorab mit Ihrer Kasse, ob der Zuschuss für Online-Sitzungen gilt.

Klinisch-psychologische Behandlung auf Kasse: Was ist neu 2026?

Seit Jänner 2026 gibt es die klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung: Bei ÖGK, SVS und BVAEB ist sie vollfinanziert. Grundlage ist ein Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen; jährlich stehen rund 120.700 Einheiten à 50 Minuten zur Verfügung. Die Anmeldung läuft über eine bundesweite Servicestelle (0800 10 02 03 oder psyhelp.at), die nach Feststellung der Indikation Plätze nach Bedarf vermittelt. Wie bei der Psychotherapie braucht es vorher eine ärztliche Untersuchung, ab der elften Einheit eine Bewilligung. Das Angebot ist begrenzt: Der Vertrag endet, sobald die Mittel ausgeschöpft sind; eine Evaluierung ist bis April 2028 vorgesehen.

Häufige Fragen zur Therapieplatzsuche

Ja. Sagen Sie den anderen Stellen ab, sobald Sie einen Platz gefunden haben.

Ja. Versorgungsvereine behandeln auch Kinder und Jugendliche, die neue klinisch-psychologische Kassenleistung gilt für alle Altersgruppen, dazu kommt „Gesund aus der Krise“.

Weitersuchen. Laut Gesundheitsministerium lässt sich nur im persönlichen Gespräch klären, ob das nötige Vertrauen entstehen kann; genau dafür ist das Erstgespräch da.

Nein. Eine kurze Rückmeldung hilft der bisherigen Therapeutin oder dem bisherigen Therapeuten aber, den Abschluss zu gestalten.

Sie ist eine eigenständige Behandlungsform mit eigenem Berufsgesetz; was passt, hängt vom Anliegen ab. Den Unterschied erklärt Psychotherapie verstehen.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Diagnose oder Behandlung. In akuten Krisen: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr), Rettung 144.

Quellen

  1. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Psychotherapie – Vertragspartner, Clearingstellen, Voraussetzungen: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870222&portal=oegkportal
  2. ÖGK: Klinisch-psychologische Behandlung (Servicestelle, 120.700 Einheiten, Bewilligung, Evaluierung): https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.897679
  3. BÖP: Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/kassenplaetze-fuer-klinisch-psychologischen-behandlung
  4. Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024), insb. §§ 23, 39, 40, 42, RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578
  5. ÖBVP: Über Psychotherapie (Psychotherapeut:innen-Suche, Landesverbände): https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie
  6. ÖBVP: Kosten einer Psychotherapie (Versorgungsvereine, Kontingentierung): https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
  7. ÖBVP: NEWS 07/2025 (Kontingentierung und zu früh beendete Therapien): https://www.psychotherapie.at/sites/default/files/downloads/NEWS-OEBVP-Mitgliedermagazin-2025-Ausgabe_1.pdf
  8. ÖBVP: Informations- und Beschwerdestellen: https://www.psychotherapie.at/oebvp/ueber-den-oebvp/informations-und-beschwerdestellen
  9. BMSGPK: „Gesund aus der Krise“ – Evaluierung der ersten Projektphase (Wartezeit im Schnitt elf Tage): https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/Archiv-2024/gesund-aus-der-krise.html
  10. Parlamentarische Anfragebeantwortung 5346/AB (XXVIII. GP) zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/5346/imfname_1766594.pdf
  11. BMSGPK: Patientinnen- und Patienten-Information über die psychotherapiewissenschaftlichen Ausrichtungen (2024): https://www.sozialministerium.gv.at/dam/jcr:067ed3c8-aaea-4c84-84c2-a3afb9cef836/Patienteninformation_(BMGSPK),_Stand_29.04.2020.pdf
  12. Flückiger C, Del Re AC, Wampold BE, Horvath AO (2018): The alliance in adult psychotherapy: A meta-analytic synthesis. Psychotherapy 55(4): 316–340. https://doi.org/10.1037/pst0000172
  13. gesundheit.gv.at: Hilfsmöglichkeiten für die Psyche (u. a. Selbsthilfegruppen): https://www.gesundheit.gv.at/service/beratungsstellen/gesund-leben/psyche-seele/hilfe-psyche.html

Zuletzt geprüft am 27.09.2026