Psychotherapiegesetz 2024: Was sich bei Ausbildung, Kassenplätzen und Zuschüssen ändert

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Was regelt das Psychotherapiegesetz 2024?

Das Psychotherapiegesetz 2024 ersetzt das Gesetz von 1990 und regelt Berufsbild, Ausbildung, Berufspflichten und Berufsliste neu. Es ist mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten, die Bestimmungen zur neuen Ausbildung gelten ab 1. Oktober 2026. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die vier Cluster als Teil der Berufsbezeichnung und ausdrückliche Regeln für Online-Psychotherapie; dazu kommen Vorgaben zu Aufklärung, Dokumentation und Verschwiegenheit. Für die Berufsausübung gelten außerdem eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Euro Deckung pro Schadensfall, eine Fortbildungspflicht von sechs ECTS-Punkten innerhalb von fünf Jahren und ein Provisionsverbot für die Vermittlung von Patient:innen. Wie sich die Methoden auf die Cluster verteilen, erklärt Methoden & Verfahren.

Wie sieht die neue Ausbildung ab dem Wintersemester 2026 aus?

Bisher fand die Ausbildung über Propädeutikum und Fachspezifikum überwiegend bei außeruniversitären Einrichtungen statt und war weitgehend selbst zu finanzieren. Nun wandert sie an die Hochschulen und gliedert sich in drei Abschnitte: Erster Abschnitt: ein facheinschlägiges Bachelorstudium, etwa Psychologie, Medizin oder Soziale Arbeit, oder ein eigenes Bachelorstudium Psychotherapie als breite Basisausbildung. Zweiter Abschnitt: das viersemestrige Masterstudium Psychotherapie mit mindestens 120 ECTS, das Inhalte aus allen vier Clustern vermittelt. Dritter Abschnitt: eine methodenspezifische Fachausbildung bei einer Fachgesellschaft mit Patient:innenkontakt unter Lehrsupervision, abgeschlossen durch die staatliche Approbationsprüfung.

Laut Gesundheitsministerium stehen an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen jährlich 500 Masterstudienplätze zur Verfügung. Der Aufnahmetest findet österreichweit am selben Tag statt, 2026 war das der 6. Juli. An öffentlichen Hochschulen fallen während der Regelstudienzeit keine Studiengebühren an, der dritte Abschnitt bleibt dagegen kostenpflichtig.

Übergangsfristen für Propädeutikum und Fachspezifikum

Das bisherige Modell läuft schrittweise aus. Das Propädeutikum muss bis 30. September 2030 abgeschlossen sein; ein Fachspezifikum in der bisherigen Form muss bis 1. Oktober 2030 begonnen und bis 30. September 2038 abgeschlossen werden (§ 60 PThG 2024). Personen in laufender Ausbildung können diese also nach den bisherigen Regeln beenden.

Was bedeutet das für Patient:innen?

Kurzfristig wenig: Bereits eingetragene Psychotherapeut:innen behalten ihre Berechtigung, und die ersten Absolvent:innen des neuen Wegs sind erst nach Master und Fachausbildung fertig. Vor Behandlungsbeginn muss zudem über Methode, voraussichtliche Dauer, Honorar und Absageregeln aufgeklärt werden (§ 42). Neu ist auch, dass Personen in Fachausbildung unter Lehrsupervision in der Berufsliste geführt werden und diese Bezeichnung tragen müssen. Mittelfristig soll die Akademisierung laut Bundesregierung das Angebot deutlich erhöhen und die Ausbildung günstiger machen.

Kassenversorgung: Ausbau und Tarife

Kassenfinanzierte Psychotherapie läuft in Österreich über Verträge der Kassen mit regionalen Versorgungsvereinen und Einrichtungen. Die Plätze sind kontingentiert, also auf eine bestimmte Zahl an Stunden begrenzt; die Vergabe übernehmen Clearingstellen der Vereine.

Wie viele Kassenplätze für Psychotherapie gibt es?

Die ÖGK hat ihr Angebot bis Ende 2023 um 300.000 Stunden gegenüber 2018 ausgebaut. Damit standen nach ihren Angaben österreichweit über eine Million Einheiten zur Verfügung, genug für knapp 80.000 Patient:innen pro Jahr. Um mehr Therapeut:innen für Kassenplätze zu gewinnen, kündigte ÖGK-Obmann Andreas Huss 2023 an, den Stundensatz bis 2030 stufenweise auf 105 Euro pro Einheit anzuheben. Laut ÖBVP wurde mit den Versorgungsvereinen eine stufenweise Tariferhöhung vereinbart; zugleich kritisiert der Verband, dass die Kontingentierung Behandlungen oft zu früh enden lässt.

Was hat sich beim Kostenzuschuss für Psychotherapie geändert?

Für Behandlungen bei Wahltherapeut:innen gelten seit Jänner 2026 teils höhere Sätze pro Einzelsitzung: ÖGK: 33,70 Euro pro Einzelsitzung à 60 Minuten. SVS-Zuschuss für Psychotherapie: 50,00 Euro seit 1. Jänner 2026. BVAEB-Zuschuss für Psychotherapie: 50,20 Euro seit 1. Jänner 2026.

Versicherte von SVS und BVAEB erhalten damit knapp 50 Prozent mehr als ÖGK-Versicherte. Zum Vergleich: Vor rund zehn Jahren zahlten die meisten Kassen laut einer parlamentarischen Stellungnahme des Gesundheitsministeriums noch 21,80 Euro. Änderungen legt jede Kasse in ihrer Satzung fest. Wie der Antrag abläuft, erklärt Kosten & Krankenkasse.

Neu: klinisch-psychologische Behandlung auf Kasse

Seit Jänner 2026 ist die klinisch-psychologische Behandlung bei ÖGK, SVS und BVAEB eine vollfinanzierte Kassenleistung mit jährlich rund 120.700 Einheiten; die Finanzierung ist laut ÖGK vorerst bis 2029 gesichert. Die Psychotherapie ist davon nicht betroffen, sie wird weiterhin über Versorgungsvereine und Zuschüsse finanziert. Details zur Anmeldung stehen unter Therapieplatz & Ablauf.

Welche Fragen sind noch offen?

Mehrere Punkte werden die nächsten Jahre prägen: wie rasch die neuen Masterstudienplätze tatsächlich mehr Psychotherapeut:innen in die Versorgung bringen, ob die angekündigten Tariferhöhungen genügen, um mehr Kassenplätze zu schaffen, und wie es nach 2029 mit der klinisch-psychologischen Kassenleistung weitergeht. Die ÖGK will das neue Modell bis spätestens April 2028 evaluieren. Über neue Entwicklungen berichtet dieses Magazin laufend.

Häufige Fragen zur Reform

Gilt meine laufende Therapie weiter?

Ja. Die Reform betrifft vor allem die Ausbildung; bereits eingetragene Psychotherapeut:innen behalten ihre Berechtigung.

Dürfen Psychotherapeut:innen in Ausbildung behandeln?

Ja, nach Eintragung in die Berufsliste unter Anleitung, Aufsicht und Lehrsupervision. Sie müssen die Bezeichnung „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ führen.

Ist das neue Masterstudium kostenpflichtig?

An öffentlichen Hochschulen fallen in der Regelstudienzeit keine Studiengebühren an. Der dritte Ausbildungsabschnitt, die Fachausbildung, ist kostenpflichtig.

Was ist die Approbationsprüfung?

Die staatliche Abschlussprüfung der neuen Ausbildung, laut Gesundheitsministerium ähnlich einer Facharztprüfung. Erst danach ist die Eintragung in die Berufsliste möglich.

Wird der ÖGK-Zuschuss erhöht?

Aktuell beträgt er 33,70 Euro pro Einzelsitzung. Änderungen legt die ÖGK in ihrer Satzung fest.

Weiterlesen: Methoden & Verfahren · Kosten & Krankenkasse · Therapieplatz & Ablauf

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Behandlungsberatung. Stand: September 2026.

Quellen

Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024 idgF, insb. §§ 6–8, 10–13, 23, 39, 59, 60, RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578 BMSGPK: FAQs zum Psychotherapiegesetz 2024 (Stand 19.04.2024): https://www.sozialministerium.gv.at/dam/jcr:ceecf62f-15c6-4942-acdf-f74814c31812/Download%20FAQ.pdf Bundesministerium für Bildung: Psychotherapieausbildung ab 2026 an öffentlichen Universitäten (Presseaussendung 11.01.2024): https://www.bmb.gv.at/Ministerium/Presse/2024_archiv/20240111.html Universität Wien: Zulassung Masterstudium Psychotherapie (Aufnahmetest 6. Juli 2026): https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/psychotherapie/ Paris Lodron Universität Salzburg: Masterstudium Psychotherapie (kostenpflichtiger dritter Ausbildungsabschnitt): https://www.plus.ac.at/studium/studienangebot/masterstudien/psychotherapie-2/ studium.at: Psychotherapie studieren in Österreich (Übergangsfristen nach § 60 PThG 2024): https://www.studium.at/psychotherapie ZWP online: Österreichische Gesundheitskasse setzt Meilensteine (Statusbericht Psychotherapie, 20.03.2024): https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/osterreichische-gesundheitskasse-setzt-meilensteine profil: Was 2024 für Verbesserungen in der psychischen Gesundheit bringt (Tarifziel 105 Euro bis 2030): https://www.profil.at/oesterreich/was-2024-fuer-verbesserungen-in-der-psychischen-gesundheit-bringt/402714706 ÖBVP: NEWS 07/2025 (Tariferhöhung mit Versorgungsvereinen, Kontingentierung): https://www.psychotherapie.at/sites/default/files/downloads/NEWS-OEBVP-Mitgliedermagazin-2025-Ausgabe_1.pdf Parlament: Stellungnahme des Gesundheitsministeriums 123/SPET (XXV. GP) zu Kostenzuschüssen: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/SPET/123/imfname_569596.pdf ÖBVP: Kosten einer Psychotherapie (Zuschüsse ÖGK, SVS, BVAEB): https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie ÖGK: Klinisch-psychologische Behandlung (120.700 Einheiten, Evaluierung bis April 2028): https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.897679 vienna.at/APA: Klinisch-psychologische Therapie künftig von Kasse gedeckt (Finanzierung bis 2029): https://www.vienna.at/klinisch-psychologische-therapie-kuenftig-von-kasse-gedeckt/9861668 Zuletzt geprüft am 27.09.2026

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