Kassenplatz
kostenlos, aber kontingentiert
33,70 bis 50,20 Euro
Zuschuss pro Einzelsitzung
Steuerlich absetzbar
als außergewöhnliche Belastung

Bei Wahltherapeut:innen zahlen Sie das frei festgelegte Honorar selbst und erhalten einen fixen Zuschuss zurück: derzeit 33,70 Euro pro Einzelsitzung bei der ÖGK, 50,00 Euro bei der SVS und 50,20 Euro bei der BVAEB. Voraussetzung sind eine psychische Störung mit Krankheitswert und eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung; ab der elften Sitzung braucht es eine Bewilligung. Nicht gedeckte Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, manche Zusatzversicherungen zahlen dazu. Kostenlose Angebote gibt es über Versorgungsvereine, die neue Kassenleistung für klinisch-psychologische Behandlung und das Programm „Gesund aus der Krise“ für junge Menschen. Diese Seite zeigt, mit welchen Kosten pro Sitzung zu rechnen ist, wie der Antrag abläuft und welche Alternativen es gibt.
Kosten pro Sitzung
Wie hoch sind die Psychotherapie-Kosten pro Sitzung?
Eine einheitliche Preisliste gibt es nicht: Freiberufliche Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag legen ihr Honorar laut ÖGK frei fest. Übliche Sitzungshonorare liegen nach Branchenangaben meist zwischen 80 und 150 Euro. Wie viel davon selbst zu zahlen ist, hängt vom Zuschuss der eigenen Kasse ab. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Honorar von 110 Euro und dem ÖGK-Zuschuss von 33,70 Euro bleiben 76,30 Euro pro Sitzung. Bei 40 Sitzungen im Jahr summiert sich der Eigenanteil auf rund 3.050 Euro.
Finanzierung
Kassenplatz, Wahltherapeut:in oder Selbstzahler: die drei Wege
Für die Finanzierung gibt es drei Wege, die sich in Kosten, Wartezeit und Wahlfreiheit unterscheiden:
Wie man zu einem Platz kommt und mit welchen Wartezeiten zu rechnen ist, erklärt Therapieplatz & Ablauf.

Zuschuss je Kasse
Wie hoch ist der Kostenzuschuss für Psychotherapie je Kasse?
Der Zuschuss ist ein fixer Betrag pro Sitzung, den jede Kasse in ihrer Satzung festlegt. Er richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Honorar. Für kürzere Einzelsitzungen und für Gruppensitzungen gelten eigene, niedrigere Sätze.
ÖGK-Zuschuss für Psychotherapie
Die ÖGK zahlt 33,70 Euro pro Einzelsitzung; der Betrag ist in Anhang 7 ihrer Satzung festgelegt. Daneben bietet sie nach eigenen Angaben eine flächendeckende Versorgung mit kostenlosen Kassenplätzen über Vertragspartner an. Deren Liste samt Clearingstellen stellt die ÖGK online bereit; die Kostenübernahme gilt auch für anspruchsberechtigte Angehörige.
SVS-Zuschuss für Psychotherapie und BVAEB-Zuschuss für Psychotherapie
Selbstständige und Bäuer:innen, die bei der SVS versichert sind, erhalten seit Jänner 2026 50,00 Euro pro Einzelsitzung. Die BVAEB, zuständig für öffentlich Bedienstete sowie Beschäftigte in Eisenbahn und Bergbau, zahlt seit Jänner 2026 50,20 Euro. Krankenfürsorgeanstalten wie die KFA Wien haben eigene Tarife, die direkt bei der Anstalt erfragt werden sollten.
Kostenzuschuss pro Einzelsitzung (Stand 2026)
| Kasse | Zuschuss | Hinweis |
| ÖGK | 33,70 Euro | pro Einzelsitzung à 60 Minuten laut ÖGK |
| SVS | 50,00 Euro | seit 1. Jänner 2026 |
| BVAEB | 50,20 Euro | seit 1. Jänner 2026 |
Antrag in vier Schritten
Wie kann man den Kostenzuschuss für Psychotherapie beantragen?
Der Antrag läuft in vier Schritten, hier am Beispiel der ÖGK:
Was muss auf der Honorarnote stehen?
Um die Honorarnote für die Psychotherapie einreichen zu können, braucht sie laut ÖGK Behandlungsdaten, Behandlungsdauer und Diagnose, Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer der Patientin oder des Patienten sowie den Stempel der Therapeutin oder des Therapeuten. Die ÖGK akzeptiert das Original oder ein Duplikat. Dazu kommt der Zahlungsnachweis, etwa ein Zahlungsvermerk bei Barzahlung oder ein Kontoauszug bei Überweisung.

Kosten senken
Weitere Wege zur Finanzierung
Zusatzversicherung für Psychotherapie: was sie leisten kann
Eine private Zusatzversicherung für Psychotherapie kann einen Teil der Differenz zwischen Honorar und Kassenzuschuss übernehmen. Ob und in welchem Umfang das geschieht, regelt allein der jeweilige Vertrag; Leistungen, Obergrenzen und Wartezeiten unterscheiden sich stark. Vor dem Abschluss werden in der Regel Gesundheitsfragen gestellt, bereits bestehende Beschwerden können vom Schutz ausgeschlossen sein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich daher vor der ersten Sitzung.
Kann man Psychotherapie steuerlich absetzen?
Ja, Psychotherapie zählt zu den Krankheitskosten und kann in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Abzugsfähig ist nur der tatsächlich selbst getragene Teil: Zuschüsse der Kasse und Kostenersätze einer privaten Versicherung werden vorher abgezogen, weshalb die Rechnungen zuerst bei der Kasse einzureichen sind. Außerdem gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent; steuerlich wirksam wird nur der Betrag darüber.
Wo gibt es Psychotherapie kostenlos oder günstig?
Kostenlose Psychotherapie erhalten Sie vor allem auf einem Kassenplatz über die Vertragspartner Ihrer Kasse. Der ÖBVP nennt dafür regionale Versorgungsvereine, etwa die WGPV in Wien oder die NÖGPV in Niederösterreich. Seit Jänner 2026 ist außerdem die klinisch-psychologische Behandlung bei ÖGK, SVS und BVAEB eine vollfinanzierte Kassenleistung; die Anmeldung erfolgt über eine Servicestelle des BÖP. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre erhalten über das Programm „Gesund aus der Krise“ bis zu 15 kostenlose Behandlungseinheiten, finanziert bis Juni 2027. In akuten Krisen ist die Telefonseelsorge unter 142 rund um die Uhr kostenlos erreichbar, weitere Stellen nennt Hilfe im Notfall.
Häufige Fragen zu den Kosten
In der Regel nicht. Die Kassen zahlen nur bei einer psychischen Störung mit Krankheitswert; Beratung bei Familien- oder Partnerschaftsproblemen ist laut ÖGK keine Kassenleistung.
Nein. Nötig ist nur der schriftliche Nachweis einer ärztlichen Untersuchung, den Vertrags- oder Wahlärzt:innen ausstellen können.
Nur wenn die Person in der Berufsliste (Psychotherapie) des Gesundheitsministeriums eingetragen ist. Die Liste ist öffentlich einsehbar.
Bei Wahltherapeut:innen ja: Sie zahlen zuerst selbst, der Zuschuss kommt nach dem Einreichen. Auf einem Kassenplatz fällt keine Vorfinanzierung an.
Sie ist seit 2026 innerhalb eines begrenzten Kontingents für Versicherte kostenlos. Ob sie passt, hängt vom Anliegen ab; den Unterschied zur Psychotherapie erklärt Psychotherapie verstehen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Diagnose, Behandlung oder Steuerberatung. Beträge können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der jeweiligen Kasse.
Quellen
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Psychotherapie – Voraussetzungen, Kostenübernahme, Kostenzuschuss, Bewilligung: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870222&portal=oegkportal
- ÖGK: Psychotherapie – Informationen für Vertragspartner (Kostenzuschuss 33,70 Euro, Bewilligung ab der 11. Sitzung): https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.879220
- Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP): Kosten einer Psychotherapie (Zuschüsse ÖGK, SVS, BVAEB; Versorgungsvereine): https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
- ÖGK: Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.897679
- Arbeiterkammer Wien: Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Selbstbehalt): https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html
- BMASGPK: „Gesund aus der Krise“ – Finanzierung bis Juni 2027: https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/archiv-2026/gesund-aus-de-krise.html
- gesundheit.gv.at: „Gesund aus der Krise“ – bis zu 15 kostenfreie Behandlungseinheiten: https://www.gesundheit.gv.at/news/aktuelles/aktuell-2025/psychosoziale-gesundheit.html
- BÖP: Möglichkeiten zur Teilrefundierung der Kosten einer Psychotherapie (Sätze nach Sitzungsdauer, Bearbeitungsdauer von Anträgen): https://www.boep.or.at/download/60192a2a3c15c83533000016/Refundierung_Psychotherapie.pdf
- CuraDesk: Kostenzuschuss zur Psychotherapie 2026 (übliche Sitzungshonorare): https://curadesk.at/blog/psychotherapie-kostenzuschuss-2026
Zuletzt geprüft am 27.09.2026



